Auf dieser Internetseite haben Sie die Möglichkeit, die an Ihrer Reise beteiligten Beförderungsunternehmen, kurz „die Beförderer“, einzusehen.
Bei den Beförderern handelt es sich um Ihre Vertragspartner bei Reisen mit der Bahn. Sollten Sie für eine Reise in oder außerhalb Deutschlands mehrere Fahrkarten erworben haben, entspricht jede Fahrkarte mindestens einem Beförderungsvertrag. So kann eine Reisekette aus mehreren aufeinander folgenden Beförderern bestehen.
Um nicht alle Beförderungsunternehmen auf dem Fahrschein aufzuführen, gibt es www.diebefoerderer.de, einen Online-Service zur Übersicht der an Ihrer Bahnreise beteiligten Unternehmen.
Im nationalen und internationalen Bahnverkehr kommt es mit jedem Zug des Nah- oder Fernverkehrs, den Sie benutzen, demnach grundsätzlich zu einem eigenständigen Beförderungsvertrag, es sei denn, zwei aufeinanderfolgende Züge gehören zum selben Unternehmen.
Bei grenzüberschreitenden Bahnfahrten ist dafür auf jeder Fahrkarte ein vierstelliger Zahlencode (1080) für die Beförderer in Deutschland vorhanden.
Ihre Vertragspartner für Angebote des Nahverkehrs finden Sie im nachfolgenden Auswahlmenü unter Angabe des von Ihnen genutzten Tarifangebots oder des befördernden Unternehmens.
Nach Auswahl des zutreffenden Tarifs wird Ihnen das jeweilige Tarifangebot als PDF zum Download angezeigt. Darin enthalten ist die Adresse der Beförderer, an die Sie sich bei allgemeinen Fragen gerne wenden können.
Für die Inanspruchnahme von Fahrgastrechten bedeutet das, dass der Beförderungsvertrag des jeweiligen Eisenbahnunternehmens, mit dem Sie reisen, Geltung hat. Für Fragen rund um das Thema Fahrgastrechte nutzen Sie bitte unser Informationsangebot unter www.fahrgastrechte.info.