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Ihre Vertragspartner bei Reisen mit der Bahn
Wer sind meine
"Beförderer"
Mit wenigen Klicks
zu Ihrem Beförderer

Die Beförderer

Herzlich willkommen auf der Internetseite der „Beförderer“. Hier erfahren Sie, welche Beförderungsunternehmen, kurz „die Beförderer“, an Ihrer Reise beteiligt sind.

Bei den Beförderern handelt es sich um Ihre Vertragspartner bei Reisen mit der Bahn. Sollten Sie für eine Reise in oder außerhalb Deutschlands mehrere Fahrkarten erworben haben, entspricht jede Fahrkarte mindestens einem Beförderungsvertrag. Im nationalen sowie internationalen Bahnverkehr kommt es so mit jedem Zug, den Sie nutzen, grundsätzlich zu einem eigenständigen Beförderungsvertrag.

So kann eine „Reisekette“ aus mehreren aufeinander folgenden Beförderern bestehen. Bei grenzüberschreitenden Bahnfahrten ist auf jeder Fahrkarte ein vierstelliger Zahlencode (1080) für die Beförderer in Deutschland aufgeführt.

Die Beförderer bzw. Betreiber Ihrer Bahnfahrt finden Sie wie in unserer Übersicht dargestellt mit wenigen Klicks bspw. über die Reiseauskunft der Bahn:

Zur Reiseauskunft

Hinweis:

  • Nutzen Sie mit einer einzigen Fahrkarte mehrere aufeinander folgende Beförderer, werden diese Beförderungsverträge für Erstattungs-, Aufwendungsersatz- und Entschädigungsansprüche im Rahmen der gesetzlichen Fahrgastrechte zu Ihren Gunsten grundsätzlich wie ein einzelner Beförderungsvertrag behandelt.
  • Nutzen Sie mehrere Fahrkarten für unterschiedliche Tarife hintereinander, stellen diese keinen durchgehenden Beförderungsvertrag dar und werden entsprechend der gesetzlichen Fahrgastrechte getrennt voneinander behandelt.
  • Für die Inanspruchnahme von Fahrgastrechten bedeutet das, dass der Beförderungsvertrag des jeweiligen Eisenbahnunternehmens, mit dem Sie reisen, Geltung hat. Für Fragen rund um das Thema Fahrgastrechte nutzen Sie bitte unser Informationsangebot.

Infos zu Fahrgastrechten