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Herzlich willkommen auf unserer Internetseite www.DieBefoerderer.de !Sicherlich fragen Sie sich, wer oder was "Die Beförderer" sind ? Seit dem 1. Juli 2006 gelten für grenzüberschreitende Eisenbahnverkehre neue internationale Rechtsvorschriften. Diese Rechtsvorschriften stärken insbesondere die Kundenrechte und regeln die Rechtsverhältnisse zwischen Kunden und beteiligten Verkehrsunternehmen sowie zwischen den einzelnen Verkehrsunternehmen.Diese Rechtsvorschriften sehen u.a. vor, dass die an einer "Beförderung" beteiligten Unternehmen ("Beförderer") auf dem Beförderungsdokument (Fahrkarte) aufgeführt werden sollen. Deshalb wurde für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland eine Lösung entwickelt, die dem Kundennutzen, den rechtlichen Anforderungen und den technischen Möglichkeiten gleichermaßen Rechnung trägt. ![]() Ein "Beförderungsvertrag" kommt jeweils nur mit demjenigen Verkehrsunternehmen zustande, dessen Beförderungsleistung in Anspruch genommen wird bzw. mit dem Unternehmen, das die Leistung zu erbringen hat(te). Die jeweils befördernden Unternehmen in Deutschland treten auf der Fahrkarte grundsätzlich unter dem internationalen "Carriercode" 1080 auf, soweit sie nicht selbst über einen eigenen Code verfügen und dieser zusätzlich auf der Fahrkarte aufgedruckt ist. Die tatsächlichen "Beförderer" einer Reise können Sie neben den rechtlich vorgeschriebenen Tarifveröffentlichungen auch dieser Internetseite entnehmen. Dadurch haben Sie eine einfache und leicht verfügbare Möglichkeit, die an Ihrer Reise beteiligten Beförderer zu ermitteln, wenn Sie Kontakt zu einem Unternehmen herstellen möchten. Ihr Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland! |
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