Die "Zwischenstaatliche Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr" (OTIF) ist eine Regierungsorganisation, der 42 Staaten - u.a. fast alle europäischen Staaten - angehören.
Die OTIF regelt die internationalen Eisenbahnverkehre (Personen- und Güterverkehr). Dies erfolgt u.a. durch das "Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr" (COTIF).
Das COTIF hat damit Rechtscharakter und entfaltet aufgrund seiner Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland und seines Inkrafttretens in modernisierter Form zum 01.07.2006 seine Wirksamkeit grundsätzlich auch auf internationale Verkehre, die in der Bundesrepublik beginnen oder enden.
Nähere Informationen über die OTIF finden Sie hier: http://www.otif.org/
Die CIV ist derjenige Bestandteil des COTIF, der die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Eisenbahnunternehmen sowie zwischen den einzelnen Unternehmen untereinander regelt. Die "modernisierte" CIV trat ebenfalls zum 01. Juli 2006 durch das Erreichen der Mindestanzahl von Ratifizierungen durch Mitgliedsstaaten der OTIF in Kraft.
Die CIV in deutscher Sprache finden Sie hier: www.otif.org/pdf_external/d/ru-civ-1999-d.pdf